Neuregelung Jahreskartenvergabe kleine Mindel

Da es in der Vergangenheit immer wieder zu kontroversen Diskussionen rund um das Vergabeprinzip der JK für die kleine Mindel kam, hat die Vorstandschaft nachfolgenden Vergabemodus verabschiedet.

Alle interessierten Mitglieder des Staudenfischereivereins haben gleichermaßen (ohne jedwede historisch gewachsene Ansprüche) die Möglichkeit im Zusammenhang eines zentralen Ausgabetermins ihr Interesse zum Erwerb einer Einzel- oder Kombijahreskarte zur Fischereiausübung an der kleinen Mindel zu bekunden.

Am 21. April 2018 ab 13:00 Uhr findet im Sonnenhof in Thannhausen diesbezüglich eine entsprechende JK-Vergabe gemäß nachfolgendem Vergabemodus statt:

Baggersee Burg +
Eichweiher 5 Besuche
Neufnach Kleine Mindel Preis
(+)
Präferenzcode Kombityp
X 300,- * M
X X 350,- ** BEkM
X X X 440,- *** BENkM

 

Mittels Handzeichen wird zunächst unter allen anwesenden Mitgliedern die Bereitschaft zum Erwerb
einer Kombikarte (Typ BENkM ***) erfragt.
Ergibt sich hierbei eine größere Nachfrage als Kartenverfügbarkeit, so wird das Losprinzip über eine
Zuteilung entscheiden.
Liegt die Nachfrage unter der Kartenverfügbarkeit kommt es zum Direkterwerb der Kombikarte BENkM.
Nach analogem Vergabemodus wird daraufhin der Typ BEkM ** allen Mitgliedern angeboten.
Die Vergabe der Jahreskarte kleine Mindel als Einzeljahreskarte Typ M * erfolgt dabei ausschließlich,
falls für die beiden Varianten BENkM *** bzw. BEkM ** kein ausreichendes Mitgliederinteresse
bestehen sollten.
Liegt hierbei die Nachfrage über dem Jahreskartenangebot, so entscheidet auch hier das Los.

JK-Vergabe gemäß nachfolgender Präferenzregelung:
*** Diese BENkM-Kombi-Variante wird bevorzugt den Mitgliedern zum
Kauf angeboten.
** Diese BEkM-Kombi-Variante wird erst dann angeboten, wenn die
Variante BENkM *** nicht mehr verfügbar (ausverkauft) sein sollte.
* Diese M-Variante als Jahreskarte kleine Mindel wird erst dann
angeboten, wenn weder Variante *** noch ** verfügbar sein sollten.

(+) = Alle obenstehend aufgeführten Preise sind das Ergebnis einer gewässerspezifischen Realkostenanpassung,
welche leider in 2018 dringend erforderlich ist.