Schonmaße und-zeiten

In Bayern gibt es bei der Ausübung der Fischerei festgelegte Mindestmaße und Schonzeiten bestimmter Fischarten zu beachten.
Die Vereine des Freistaats übernehmen in der Regel die Vorgaben des Landesfischereiverband Bayern bzw. des jeweiligen Bezirks und erweitern diese bei Bedarf, indem z.B. einzelne Fischarten stärker geschützt werden.

Aus diesem Grund sind immer die jeweiligen Regeln des Vereins bzw. die Bezirksfischereiverordnung für Mindestmaße und Schonzeiten von Fischarten an deren Gewässer zu beachten.

Hier findet ihr die für unser Gewässer gültigen Schonmaße und Schonzeiten als PDF zum Download und als Grafik:
ACHTUNG: Ab 2023 gelten NEUE bzw. die FOLGENDEN Schonmaße und Schonzeiten!